Leistungen und Kosten
Vergütung meiner psychotherapeutischen und beraterischen Leistungen
Gebührenordnung (GOP)
Die Leistungen und die entsprechenden Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf Abschnitt G (Psychotherapie) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist, Stand August 2024. Die Vergütungstabelle (PDF, BPtK) (öffnet in neuem Tab) ist die Grundlage der Vergütung und wird in Abständen aktualisiert. Irrtümer vorbehalten.
Der Steigerungsfaktor der GOP kann je nach Krankheitsbild, Behandlungsaufwand und individueller Situation variieren. Selbstverständlich informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die zu erwartenden Kosten.
Die psychotherapeutische Versorgung über die gesetzlichen Krankenkassen steht 2026 unter erheblichem Druck: Die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden zum 1. April 2026 um 4,5 % gekürzt, während die Bedarfsplanung der Kassensitze seit den 1990er-Jahren kaum an den tatsächlichen Versorgungsbedarf angepasst wurde. Bundesweit vergehen laut Bundespsychotherapeutenkammer im Schnitt rund 142 Tage zwischen Erstkontakt und Behandlungsbeginn – Fachverbände warnen, dass sich dies durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch verschärfen könnte.
Quellen: Bundespsychotherapeutenkammer, Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Stand Juli 2026.
Kassenleistungen
Private Krankenversicherung (PKV)
Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Psychotherapie je nach individuell geschlossenem Versicherungsvertrag.
Bitte klären Sie vor Beginn der Psychotherapie, welche Leistungen für Sie übernommen werden und welche Voraussetzungen und Unterlagen dafür nötig sind. Fordern Sie die Unterlagen bitte rechtzeitig an.
Die Abrechnung erfolgt über Sie; den Betrag für die enthaltenen Leistungen können Sie sich gegebenenfalls erstatten lassen. Mögliche Differenzen tragen Sie selbst.
Beihilfe
Für Beamtinnen und Beamte können die Kosten einer Psychotherapie (anteilig) von der Beihilfestelle übernommen werden.
Bitte klären Sie vor Beginn der Psychotherapie, welche Leistungen für Sie übernommen werden und welche Voraussetzungen und Unterlagen dafür nötig sind. Fordern Sie die Unterlagen bitte rechtzeitig an.
Die Abrechnung erfolgt über Sie; den Betrag für die enthaltenen Leistungen können Sie sich gegebenenfalls erstatten lassen. Mögliche Differenzen tragen Sie selbst.
Heilfürsorge
Angehörige der Bundespolizei und der Bundeswehr können die Kosten einer Psychotherapie über die Heilfürsorge erstattet bekommen; in Sachsen erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung. Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, ist dies grundsätzlich möglich.
Bitte klären Sie vor Beginn der Psychotherapie, welche Leistungen für Sie übernommen werden und welche Voraussetzungen und Unterlagen dafür nötig sind. Fordern Sie die Unterlagen bitte rechtzeitig an.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Psychotherapie als Sachleistung. Dafür muss einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte eingelesen werden.
Kommt es zu Lücken in der Versicherung, erfolgt die Abrechnung über Sie, sodass gegebenenfalls Mehrkosten entstehen. Das lässt sich in der Regel vermeiden, indem Sie einen Versicherungswechsel oder ungeklärte Versicherungszeiten frühzeitig mitteilen.
Selbstzahlerleistungen
Psychotherapie Selbstzahler
Eine Psychotherapie kann auch selbst finanziert werden. Sie tragen dann die Kosten der Therapie; die Abrechnung erfolgt nach der geltenden GOP.
Sinnvoll kann das sein, wenn Sie sich eine Psychotherapie ohne eingetragene Diagnose wünschen – was in bestimmten Lebensphasen besonders sinnvoll ist – oder wenn Sie hinsichtlich der Kostenübernahme noch unschlüssig sind. Auch eine Selbstzahlung für einen begrenzten Zeitraum ist möglich.
Psychodynamisches Coaching
150 € je Einzelstunde
Mehr zu Inhalten und Ablauf auf der Seite Coaching.
Psychodynamische Paartherapie
170 € je Sitzung
Paartherapie wird weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen und ist eine Selbstzahlerleistung.
Mehr zu Inhalten und Ablauf auf der Seite Paartherapie.
Terminabsagen
Die folgende Regelung gilt unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus und davon, wer die Kosten der Therapie trägt, da ich in meiner Praxis mit fest vereinbarten Terminen und einem Bestellsystem arbeite.
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine – unabhängig vom Grund – mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei Terminen am Montag oder Dienstag verlängert sich die Frist entsprechend in die Vorwoche hinein. Das ermöglicht mir, den Termin neu zu vergeben.
Bei kurzfristigeren Absagen berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe des 2,3-fachen Stundensatzes der GOP. Für die gruppentherapeutische Behandlung gilt eine gesonderte Regelung, die wir vor Aufnahme der Therapie besprechen.
Nach dem Erstkontakt vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch. Dort klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und das passende Setting – anschließend kann die Therapie in der Regel innerhalb weniger Wochen beginnen, ohne Wartelistenverfahren.
Das hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, welche Leistungen übernommen werden und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Psychotherapiekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Da dies vom Einzelfall abhängt, empfehle ich eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater bzw. Finanzamt.
Die Zahl der Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte ist durch die kassenärztliche Bedarfsplanung gedeckelt (Kassensitz-System). Diese Begrenzung gilt nicht für private und Selbstzahler-Behandlungen – hier richtet sich die Kapazität allein nach freien Terminen in der Praxis.
Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab, bei Terminen am Montag oder Dienstag entsprechend in der Vorwoche. Bei kurzfristigeren Absagen berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe des 2,3-fachen Stundensatzes der GOP.