Die psychotherapeutische Versorgung über die gesetzlichen Krankenkassen steht 2026 unter spürbarem Druck. Zum 1. April 2026 wurden die Honorare für ambulante Psychotherapie um 4,5 % gekürzt. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Bundesregierung am 29. April 2026 auf den Weg gebracht hat, kommen laut Fachverbänden weitere Einschnitte hinzu.
Ein System, das schon jetzt an der Grenze arbeitet
Bundesweit vergehen laut Bundespsychotherapeutenkammer im Durchschnitt rund 142 Tage zwischen dem ersten Kontakt zu einer Praxis und dem tatsächlichen Behandlungsbeginn – in einzelnen Bundesländern deutlich länger. Ein zentraler Grund: Die Zahl der zugelassenen Kassensitze wurde in den 1990er-Jahren festgelegt und seither kaum an den gestiegenen Bedarf angepasst.
Was die Reform ändert
Berufsverbände wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Bundespsychotherapeutenkammer warnen, dass die geplanten Honorarkürzungen und Budgetregelungen zu weniger freien Behandlungsplätzen und noch längeren Wartezeiten im GKV-System führen könnten. Manche Praxen erwägen laut Berichten aus der Branche bereits, ihr Angebot stärker auf privat zahlende Patientinnen und Patienten auszurichten.
Was das für Sie bedeutet
Diese Kassensitz-Deckelung betrifft ausschließlich die gesetzliche Versorgung. Für Privatpatientinnen/-patienten und Selbstzahlerinnen/Selbstzahler gilt sie nicht – hier richtet sich die Verfügbarkeit allein nach freien Terminen in der jeweiligen Praxis, unabhängig von politischen Kürzungen. Wer sich aktuell auf eine lange Wartezeit einstellt, sollte daher auch diesen Weg in Betracht ziehen.
Einordnung
Der Gesetzentwurf war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation – etwa zur Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle – sprechen Sie mich gern direkt an.