Sollten Sie eine Psychotherapie als Versicherte/Versicherter Ihrer gesetzliche Krankenkasse aufsuchen, fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Bringen Sie bitte bereits zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.
Sollten Sie eine Psychotherapie als Versicherter einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe aufsuchen, erkundigen Sie sich bitte bereits im Vorfeld welche Kosten in welchem Umfang von Ihrem Versicherer übernommen werden. Möglicherweise fallen hier weitere Kosten an.
Als Selbstzahlerin/Selbstzahler tragen Sie die Kosten der Therapie in vollem Umfang privat. Dies kann in bestimmten Lebenssituationen von Vorteil sein. Auch wird so keine Diagnose in Ihrer Akte vermerkt. Die wesentlichen Leistungen sind in der folgenden Übersicht aufgelistet und richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) sowie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM):